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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren- und Verkehrssteuern - Keine Nachsicht von der Gleichschriftengebühr

SteuerrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2005, 83 Heft 2 v. 1.2.2005

Zusammenfassung: Die Festlegung der Gleichschriftengebühr begründet im konkreten Fall keine sachliche Unbilligkeit, die eine Nachsicht rechtfertigen könnte.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 2 GebG; § 236 BAO

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