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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren- und Verkehrssteuern - Als Glücksspiel unterliegt das Kartenpokerspiel der Rechtsgeschäftsgebühr

SteuerrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2005, 83 Heft 2 v. 1.2.2005

Zusammenfassung: Das Kartenpokerspiel ist als Glücksspiel zu qualifizieren, für das Rechtsgeschäftsgebühr zu entrichten ist.

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 17 Abs 1 Z 7 GebG

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