Zusammenfassung: Die Bescheidbegründung mittels standardisierten Textbausteinen entspricht nicht der gebotenen Begründung und erfordert die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheids im Berufungsverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO; § 93 Abs 3 lit a BAO

