Zusammenfassung: Die Geltendmachung eines Rechtsmittels mittels e-mail kann sofort zurückgewiesen werden; ein Mängelbehebungsauftrag ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 1 BAO; § 86a BAO; § 156 Abs 2 FinStrG; § 156 Abs 4 FinStrG
Zusammenfassung: Die Geltendmachung eines Rechtsmittels mittels e-mail kann sofort zurückgewiesen werden; ein Mängelbehebungsauftrag ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 1 BAO; § 86a BAO; § 156 Abs 2 FinStrG; § 156 Abs 4 FinStrG
