Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Kosten eines Gastarbeiters für die Heimreise zu seiner Familie als Werbungskosten anerkannt werden können und erläutert, dass geringfügige Einkünfte der berufstätigen Ehefrau nicht die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung indizieren.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 estg 1988

