Zusammenfassung: Die Ausgaben für die Absolvierung eines Erlebnis-Pädagogik-Lehrgang können als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Ein Anspruch auf pauschale Nächtigungsgelder besteht bei fallweisen Übernachtungen im Freien aber nicht.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 estg 1988

