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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuer - Missbrauch bei den Rechtsgeschäftsgebühren

SteuerrechtHedwig Beranek-WeberUFS aktuell 2005, 412 Heft 11 und 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Die unterlassene Beurkundung eines Rechtsgeschäfts, ein Vorvertrag oder ein mündlicher Vertragsabschluss können nicht als Gestaltungsmissbrauch im Bereich der Rechtsgeschäftsgebühren qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 15 GebG; § 17 GebG; § 33 TP 5 GebG

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