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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuer - Wann liegt eine die Grunderwerbsteuerschuld hinausschiebende Bedingung iSd § 8 Abs 2 GrEStG vor?

SteuerrechtHedwig Beranek-WeberUFS aktuell 2005, 413 Heft 11 und 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Die verzögerte Begründung der Grunderwerbsteuerpflicht durch eine aufschiebende Bedingung setzt die aufschiebende Bedingtheit des Verpflichtungsgeschäfts voraus.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 GrEStG

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