Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt den Anwendungsbereich des § 2 Abs 8 EStG, der unbeschränkt Steuerpflichtigen die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste ermöglicht. In diesem Zusammenhang nimmt sie auch zur Feststellung der Auslandsverluste und zum Erfordernis der Nachversteuerung bei Umgründungen, Veräußerungen oder im Fall der Einstellung der Auslandstätigkeit Stellung.

