Art 291 EG; VONr 259/68/EWG, Euratom, EGKS
Der Autor analysiert die Argumentationslinie des EuGH in der Rs AB, in der dieser darlegte, dass der von einem Gemeinschaftsorgan festgelegte Status eines ihrer Beschäftigten für die nationalen Verwaltungs- und Justizbehörden Bindungswirkung entfaltet, sodass eine eigenständige Einordnung des betreffenden Dienstvertrags nicht in Betracht käme.

