Zusammenfassung: Der Autor zeigt am Beispiel von Publikumsgesellschaften Fehlerquellen auf, die bei der Adressierung von (Feststellungs-)Bescheiden auftreten können und veranschaulicht, wie sich diese Fehler auf die Zuständigkeitsprüfung des UFS im Berufungsverfahren auswirken. Darauf aufbauend nimmt der Verfasser zur Erlassung eines einheitlichen Berufungsbescheids im Mehrparteienverfahren Stellung.

