Zusammenfassung: Der UFS beschreibt die Voraussetzungen für die Auferlegung eines Säumniszuschlages und prüft das Vorliegen eines groben Verschuldens oder eines Versehens.
Rechtsgrundlagen: § 217 Abs 7 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS beschreibt die Voraussetzungen für die Auferlegung eines Säumniszuschlages und prüft das Vorliegen eines groben Verschuldens oder eines Versehens.
Rechtsgrundlagen: § 217 Abs 7 BAO
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