Zusammenfassung: Bei fehlerhafter Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr ist eine Bescheiderlassung nach § 201 BAO erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs 5 Z 1 GebG; § 201 BAO
Zusammenfassung: Bei fehlerhafter Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr ist eine Bescheiderlassung nach § 201 BAO erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs 5 Z 1 GebG; § 201 BAO
