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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren- und Verkehrsteuern - Bei der Selbstberechnung gem § 3 Abs 4 GebG sind die Hundertsatzgebühren mit Bescheid nachträglich festzusetzen

SteuerrechtHedwig Bavanek-WeberUFS aktuell 2004, 355 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Da § 3 Abs 4 GebG ausdrücklich eine nachträgliche bescheidmäßige Festlegung der Hundertsatzgebühren normiert, kommt selbst bei Feststellung einer fehlerhaften Selbstberechnung eine Bescheiderlassung nach § 201 BAO nicht in Betracht

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 GebG; § 201 BAO

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