Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bemessung der Erdgasabgabenvergütung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 Z 2 ErdgasabgG
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bemessung der Erdgasabgabenvergütung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 Z 2 ErdgasabgG
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