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Keine Bescheidaufhebung wegen Nichtbeachtung der ESTRL 2000

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 357 - 358 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Die Nichtberücksichtigung der EStRL 2000 rechtfertigt keine Bescheidaufhebung.

Rechtsgrundlagen: § 299 Abs 1 BAO; EStRL 2000

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