Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Zumutbarkeitsprüfung der Verlegung des Familienwohnsitzes oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Stellung und prüft die Zulässigkeit des Werbungskostenabzugs von nicht steuerpflichtigen Bezügen.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 EStG; § 68 EStG

