Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur steuerlichen Anerkennung der Verlustzuweisung an einen Kommanditisten durch eine vermögensverwaltende KEG Stellung und erläutert, dass die Zulässigkeit einer über die Hafteinlage hinausreichenden Verlustzuweisung die tatsächliche Geltendmachung der Nachschusspflicht durch die KeG voraussetzt.
Rechtsgrundlagen: § 28 EStG; § 19 Abs 2 EStG

