Zusammenfassung: Die Anerkennung des Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzugs für Literaturstudien an ausländischen Bibliotheken setzt eine genaue Aufzeichnung der dort verbrachten Zeiten voraus.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
Zusammenfassung: Die Anerkennung des Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzugs für Literaturstudien an ausländischen Bibliotheken setzt eine genaue Aufzeichnung der dort verbrachten Zeiten voraus.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
