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Kosten eines männlichen Models für Fitnessstudio, Solarium, Friseur und Make-up

SteuerrechtAnm von Gerhild FellnerUFS aktuell 2004, 290 - 291 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob ein Model die Ausgaben für Fitnessstudiobesuche, Solariumbesuche, Friseur oder Make up als Werbungskosten in Abzug bringen kann.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG; § 4 Abs 4 EStG

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