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Einräumung eines unentgeltlichen Vorbehaltsfruchtgenusses an den Veräußerer einer Liegenschaft - keine Einkunftsquelle beim Erwerb

SteuerrechtAnm von Beatrix HutterUFS aktuell 2004, 288 - 289 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Die Einräumung eines Vorbehaltsfruchtgenusses im Rahmen eines Grundstücksverkaufes begründet beim Erwerber keine Einkunftsquelle; die damit in Verbindung stehenden Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Rechtsgrundlagen: § 2 EStG

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