Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Lohnsteuerbefreiung für begünstigte Auslandstätigkeiten einen schriftlichen Gestellungsvertrag bzw eine Auslandsentsendung eines inländischen Unternehmens voraussetzt bzw auch für Hilfestellungen beim Organisationsaufbau zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG

