Zusammenfassung: Der UFS vertritt die Ansicht, dass auch höhere, von der Wertgrenze in Rz 4771 EStR 2000 abweichende Pkw-Anschaffungskosten in Einzelfällen aufgrund konkreter betrieblicher Anforderungen das Angemessenheitserfordernis erfüllen könnten .
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988; Rz 4771 EStR 2000

