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Körperschaftsteuerpflicht auch bei behauptetermaßen fehlender Gewinnabsicht

SteuerrechtAnm von Thomas NeuberUFS aktuell 2004, 296 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Sofern sich aus der Vereinstätigkeit eine objektive Gewinnerzielungsabsicht ableiten lässt, unterliegt auch ein Verein der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht.

Rechtsgrundlagen: § 23 EStG; § 28 BAO; § 18 Abs 6 EStG; § 252 Abs 2 BAO

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