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Vorsteuerabzug nur bei vorhandener Rechnung

SteuerrechtAnm von Thomas NeuberUFS aktuell 2004, 297 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Das Vorsteuerabzugsrecht setzt das Vorliegen einer Rechnung voraus; eine rückwirkende Geltendmachung infolge einer verspäteten Rechnungslegung kommt nicht in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 11 UStG; § 12 UStG; Art 17 Abs 1 6. MWSt-RL; § 200 BAO

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