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§ 1 Abs 2 LVO-Tätigkeiten wurzeln zumeist in der Privatsphäre

SteuerrechtAnm von Thomas NeuberUFS aktuell 2004, 295 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Liebhabereiprüfung bei einem Kunsthandel und bei einem Sauna- und Erotikkeller Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 LVO

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