Zusammenfassung: Bei der Berechnung der Afa für einen auch beruflich genutzten Computer in einer Privatwohnung muss ein Privatanteil abgezogen werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Bei der Berechnung der Afa für einen auch beruflich genutzten Computer in einer Privatwohnung muss ein Privatanteil abgezogen werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
