Zusammenfassung: Verfahrenskosten, die einem Politiker im Rahmen der Bekämpfung rufschädigender Äußerungen anfallen, können von diesem als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Verfahrenskosten, die einem Politiker im Rahmen der Bekämpfung rufschädigender Äußerungen anfallen, können von diesem als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
