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Gewinnspiel: Zeitschrift verlost Pkw

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 213 - 215 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Gewinne aus Preisausschreiben sind nur dann als freigebige Zuwendung zu qualifizieren, wenn der Veranstalter aus wirtschaftlicher Sicht auf keine Gegenleistung der Empfänger abstellte.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG; § 33 TP 17 GebG; § 6 GSpG

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