Zusammenfassung: Der UFS prüft, in welchem Ausmaß eine aus einem gesellschaftsrechtlich begründeten Forderungsverzicht resultierende verdeckte Einlage bei nicht vollständiger Werthaltigkeit der Forderung anzusetzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 5 EStG; § 12 Abs 3 Z 2 KStG

