Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die aus der klagsweisen Einforderung unlauterer Gewinnzusagen resultierenden Geldzuwendungen der Schenkungssteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG; § 5j KSchG
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Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die aus der klagsweisen Einforderung unlauterer Gewinnzusagen resultierenden Geldzuwendungen der Schenkungssteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG; § 5j KSchG
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