Zusammenfassung: Der UFS prüft, unter welchen Voraussetzungen die Gewährung unverzinster Darlehen der Schenkungssteuerpflicht unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
Zusammenfassung: Der UFS prüft, unter welchen Voraussetzungen die Gewährung unverzinster Darlehen der Schenkungssteuerpflicht unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
