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Keine Rückerstattung der KESt im Wege des § 240 Abs 3 BAO bei Überschreiten der Veranlagungsgrenzen

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 182 Heft 4 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Im Fall einer Überschreitung der Veranlagungsgrenzen kann ein Antrag auf Rückerstattung der für Auslandszinsen einbehaltenen KESt nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 240 Abs 3 BAO

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