Zusammenfassung: Im Fall einer Überschreitung der Veranlagungsgrenzen kann ein Antrag auf Rückerstattung der für Auslandszinsen einbehaltenen KESt nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 240 Abs 3 BAO
Zusammenfassung: Im Fall einer Überschreitung der Veranlagungsgrenzen kann ein Antrag auf Rückerstattung der für Auslandszinsen einbehaltenen KESt nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 240 Abs 3 BAO
