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Auswahlermessen bei mehreren potentiellen Haftungspflichtigen

SteuerrechtAnm von Johann FischerlehnerUFS aktuell 2004, 179 - 180 Heft 4 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Wesentliches Kriterium bei der Auswahl eines von mehreren haftungspflichtigen Vertretern bildet die angestrebte Verhinderung eines endgültigen Steuerausfalls.

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 236 Abs 1 BAO

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