Zusammenfassung: Bei wiederholter Anreise eines Außendienstmitarbeiters in dasselbe Gebiet besteht keine Abzugsfähigkeit der Tagesgelder als Werbungskosten. Bei Benutzung eines Privat-Pkw und Bezug von Kilometergeldern des Arbeitgebers besteht Anspruch auf das große Pendlerpauschale.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG; § 16 Abs 1 Z 9 EStG

