Zusammenfassung: Versicherungsprämien, die der Arbeitgeber zum Zweck der Zukunftssicherung für einen pensionierten vormaligen DN leistet, unterliegen der Steuerbefreiung Isd § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG .
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG
Zusammenfassung: Versicherungsprämien, die der Arbeitgeber zum Zweck der Zukunftssicherung für einen pensionierten vormaligen DN leistet, unterliegen der Steuerbefreiung Isd § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG .
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG
