Zusammenfassung: Gehaltszahlungen, die ein Versicherungsvertreter seiner Exfrau für Hilfstätigkeiten überweist, können als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Gehaltszahlungen, die ein Versicherungsvertreter seiner Exfrau für Hilfstätigkeiten überweist, können als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
