Zusammenfassung: Besteht eine kostenlose Wohnmöglichkeit im Heimatort können die Ausgaben für die berufsbedingte doppelte Haushaltsführung nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Besteht eine kostenlose Wohnmöglichkeit im Heimatort können die Ausgaben für die berufsbedingte doppelte Haushaltsführung nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
