Zusammenfassung: Bestand bzw besteht nie das Bestreben nach einer Verlegung des Familienwohnsitzes kann ein Gastarbeiter die Ausgaben für Familienheimfahrten ins Ausland nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Bestand bzw besteht nie das Bestreben nach einer Verlegung des Familienwohnsitzes kann ein Gastarbeiter die Ausgaben für Familienheimfahrten ins Ausland nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
