Zusammenfassung: Der UFS nimmt auch dann einen Zufluss der Geschäftsführergehälter an, wenn deren Auszahlung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der GmbH ausgesetzt wurde und der GmbH-Geschäftsführer infolgedessen eine Verzichtserklärung bezüglich der Bezüge abgab.
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG

