Zusammenfassung: Die unrechtmäßige Bildung eines steuerfreien Betrags steht auch einer späteren Auflösung entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 116 Abs 5 EStG; § 28 Abs 5 EStG 1988
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Zusammenfassung: Die unrechtmäßige Bildung eines steuerfreien Betrags steht auch einer späteren Auflösung entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 116 Abs 5 EStG; § 28 Abs 5 EStG 1988
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