Zusammenfassung: Die pensionsbedingte Einstellung der Behandlung von Sonderklassepatienten kann steuerlich nicht als Betriebsaufgabe qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 1 lit b EStG 1988
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Zusammenfassung: Die pensionsbedingte Einstellung der Behandlung von Sonderklassepatienten kann steuerlich nicht als Betriebsaufgabe qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 1 lit b EStG 1988
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