Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob und in welchem Ausmaß ein bei einer beruflichen Auslandsreise angefallener Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten in Abzug gebracht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 9 EStG
Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob und in welchem Ausmaß ein bei einer beruflichen Auslandsreise angefallener Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten in Abzug gebracht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 9 EStG
