Zusammenfassung: Wartungsarbeiten im Ausland an bereits bestehenden Anlagen unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG
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Zusammenfassung: Wartungsarbeiten im Ausland an bereits bestehenden Anlagen unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG
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