Zusammenfassung: Infolge der Anfechtung durch den Masseverwalter und der Rückzahlung an die Konkursmasse kann die Nichtbegleichung der ursprünglich getilgten Steuerschuld dem Geschäftsführer nicht mehr haftungsbegründend angelastet werden.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO

