Zusammenfassung: Ein im Zuge der Berufung gegen die Abgabenfestlegung geltend gemachter Aussetzungsantrag steht der Zulässigkeit der Verrechnung nachträglich begründeter Gutschriften mit den verfahrensgegenständlichen Steuerverbindlichkeiten nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO; § 215 BAO; § 216 BAO; § 230 BAO

