Zusammenfassung: Selbst eine unangemessen lange Verfahrensdauer rechtfertigt keinen Antrag auf Nichtfestlegung der Steuer.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 MRK
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Zusammenfassung: Selbst eine unangemessen lange Verfahrensdauer rechtfertigt keinen Antrag auf Nichtfestlegung der Steuer.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 MRK
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