Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Richtlinie des BMF zur Akteneinsicht zum Anlass, um sich mit den Akteneinsichtsbefugnissen in UFS-Verfahren auseinanderzusetzen. Dabei konkretisiert er auch, in welche Unterlagen Einsicht genommen werden kann und in wessen Zuständigkeitsbereich die Behandlung von Einsichtsanträgen fällt.
Rechtsgrundlagen: § 90 BAO; § 276 BAO; § 114 BAO; § 6 UFSG; § 94 BAO; § 285 BAO

