Zusammenfassung: Der UFS erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt zur amtswegigen Umbuchung und Aufrechnung von Steuergutschriften und Steuerverbindlichkeiten des Abgabenschuldners legitimiert ist und beschreibt die Voraussetzungen für eine Rücküberweisung unzulässig umgebuchter Beträge.
Rechtsgrundlagen: § 215 Abs 3 BAO; § 216 BAO

