Zusammenfassung: Ein Gutachten, das die Restnutzungsdauer für ein erst künftig zu errichtendes Gebäude bestimmt, ist keine taugliche Grundlage für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 8 EStG
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Zusammenfassung: Ein Gutachten, das die Restnutzungsdauer für ein erst künftig zu errichtendes Gebäude bestimmt, ist keine taugliche Grundlage für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 8 EStG
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